Zehn steuerrechtliche Fragen zum Haus- und Hobbybrauen

Sie wollen Bier brauen? Dazu brauchen Sie nur ein paar Geräte und die Zutaten – aber vergessen Sie nicht, dass auch der Staat etwas von Ihnen will. Die Biersteuer ist eine der ältesten Abgaben auf Verbrauchsgüter. Sie wurde im Mittelalter unter vielen Namen wie Bierungeld, Bierziese, Bierpfennig, Trankgeld, Schank- oder Malzaufschlag erhoben. Auch heute werden noch Bier und bierähnliche Getränke besteuert.

Hauptzollamt München

Hobbybrauer, die mehr als zwei Hektoliter Bier pro Jahr brauen, müssen an das Zollamt Biersteuer zahlen.

Wer darf in Deutschland Bier brauen?
Jeder darf in Deutschland als Haus- und Hobbybrauer Bier brauen.

Gibt es rechtliche Vorschriften, die man dabei beachten muss?
Die Bierherstellung unterliegt auch beim Haus- und Hobbybrauen der Steueraufsicht. Der Brauvorgang muss dem zuständigen Hauptzollamt vor Braubeginn mitgeteilt werden. Dabei sind der Beginn jeder einzelnen Bierherstellung, der Herstellungsort und die voraussichtlich erzeugte Biermenge anzugeben.

Wie kann man sich bei Zollamt anmelden?
Die Anzeige ist per Fax oder E-Mail möglich und sollte in der Regel drei Tage vor dem Brauen beim Hauptzollamt eingehen.

Wie viel Bier darf man brauen, ohne Steuern zahlen zu müssen?
Haus- und Hobbybrauer dürfen bis zu zwei Hektoliter Bier pro Haushalt und Kalenderjahr selber brauen, ohne hierfür Biersteuer zahlen zu müssen. Das Bier muss für den eigenen Verbrauch bestimmt sein und darf nicht verkauft werden. Gleiches gilt, wenn das Bier in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern gebraut wird.

Was passiert, wenn diese Freimenge überschritten wird?
Wird die Freimenge von zwei Hektolitern überschritten, müssen Haus- und Hobbybrauer beim zuständigen Hauptzollamt eine Steueranmeldung abgeben. Dabei ist die Biersteuer für die Menge, die zwei Hektoliter übersteigt, anzumelden.

Wie hoch ist die Steuer?
Die Höhe der Biersteuer richtet sich nach dem Stammwürzegehalt des Bieres. Dieser wird in Grad Plato gemessen. Der Steuersatz beträgt 0,4407 Euro je Hektoliter und Grad Plato. Beispiel: Herstellung von 250 Liter Bier mit 12 Grad Plato im Kalenderjahr, die Steuer ist somit für 50 Liter zu entrichten: 0,5 hl x 0,4407 Euro/hl x 12 (Grad Plato) = 2,64 Euro.

Wie lautet die Rechtsgrundlage?
§§ 29 Absatz 2 Biersteuergesetz und 41 Biersteuerverordnung.

Wie viele Haus- und Hobbybrauer sind in der Region München beim Zollamt gemeldet?
Im Bezirk des Hauptzollamts München (Landeshauptstadt München, Landkreise München und Fürstenfeldbruck) sind derzeit 101 Haus- und Hobbybrauer angemeldet.

Wie viel Steuern nimmt das Zollamt München jährlich durch die Haus- und Hobbybrauer ein?
Beim Hauptzollamt München werden jährlich etwa 50 Euro eingenommen.

Darf man auf Dorffesten brauen, ohne Steuern zu zahlen?
Im Gegensatz zum Haus- und Hobbybrauen ist das Brauen von Bier zu Demonstrationszwecken, beispielsweise auf Dorffesten und Messen, nicht steuerfrei. Die Hersteller müssen dem zuständigen Hauptzollamt vor dem Brauen den Zeitpunkt, Ort und die voraussichtliche Biermenge formlos mitteilen. Anschließend ist eine Biersteueranmeldung über die Biermenge und den Stammwürzegehalt abzugeben und die Steuer sofort zu bezahlen.

Quelle: Hauptzollamt München/Bundesfinanzministerium

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